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Gepostet on Aug 14, 2012 in Internet | Keine Kommentare

Schlechteres Google-Ranking für gemeldete Webseiten – Sonderrechte für YouTube

Schlechteres Google-Ranking für gemeldete Webseiten – Sonderrechte für YouTube

Wie Google in seinem Unternehmensblog mitteilte, sollen ab dieser Woche wegen Urheberrechtsverletzungen gemeldete Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen in den Algorithmus für den Suchmaschinendienst des Internetkonzerns einbezogen werden und in den Trefferlisten weiter unten erscheinen. Damit sollen Nutzer leichter legale Inhalte im Internet finden können, wie Googles Senior Vice President Engineering Amit Singhal, erklärte: „Diese Ranking-Änderung soll dazu beitragen, dass Nutzer seriöse Qualitätsinhalte leichter finden, sei es ein Lied auf der NPR-Musik-Website, eine TV-Show auf Hulu oder neue Musikstreams von Spotify.“ Im Juli wurden dem Unternehmen nach eigener Angabe über 4,3 Millionen Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen gemeldet. Im Falle einer fälschlichen Herausfilterung sollen Webseitenbetreiber jedoch Google kontaktieren können.

 

Google gibt mit dieser Änderung dem Druck der Unterhaltungsindustrie nach, wie etwa dem Verband der US-Filmindustrie Motion Picture Association of America (MPAA) und dem US-Musikindustrieverband Recording Industry Association of America (RIAA). Bereits seit Dezember 2010 filtert Google die Ergebnisse der Autovervollständigung bei der Eingabe von Suchbegriffen. Künstler werden demnach nicht mit Begriffen wie „Torrent“ oder vergleichbaren in der Suchleiste angezeigt.

 

YouTube erhält Sonderrechte

 

Wie SearchEngineLand berichtet, soll die google-eigene Videoplattform YouTube im Ranking der Suchmaschine nicht benachteiligt werden. Im Transparency Report listet Google aktuell häufig von DMCA-Takedowns (Digital Millennium Copyright Act) betroffene Webseiten, die im Ranking heruntergestuft werden, beispielsweise Filestube.com, Extratorrent.com oder Torrenthound.com. An YouTube oder den eigenen Blogging-Dienst „Blogger“  gerichtete Beschwerden sind nicht aufgelistet und wie Google erklärt, soll das Beschwerdetool ausdrücklich nicht für YouTube verwendet werden. Dennoch erklärt ein Google-Sprecher: „Wir behandeln Youtube wie jede andere Seite im Suchmaschinenranking. Das heißt, wir erwarten nicht, dass diese Änderung die Ergebnisse der beliebten User-Generated-Content-Websites verändert.“

 

 

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